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FG München Beschluss v. - 1 V 2703/03 EFG 2004 S. 1538

Gesetze: EStG 1997 § 50a Abs. 4, EStG 1997 § 50 Abs. 7, AO 1977 § 155 Abs. 1 S. 3

Rechtsnatur einer Freistellungsbescheinigung nach dem Kulturorchestererlass

Widerruf einer Freistellungsbescheinigung nach dem Kulturorchestererlass

Leitsatz

1. Eine Freistellung vom Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 EStG nach dem Kulturorchestererlass bezieht sich ausschließlich auf die Abzugs- und Einbehaltungspflicht des Vergütungsschuldners. Sie entscheidet nicht über die sachliche Steuerpflicht der Einkünfte beschränkt Steuerpflichtiger.

2. Der tatsächliche Vergütungsschuldner der durch die Freistellungsanträge betroffenen Künstler kann sich auf die einem Dritten (dem vermeintlichen Vergütungsschuldner) erteilte Freistellungsbescheinigung nicht berufen und kann daher auch von deren Widerruf nicht betroffen sein.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1538
EFG 2004 S. 1538 Nr. 20
QAAAB-24433

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FG München, Beschluss v. 19.05.2004 - 1 V 2703/03

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