Rechtsnatur einer Freistellungsbescheinigung nach dem
Kulturorchestererlass
Widerruf einer Freistellungsbescheinigung
nach dem Kulturorchestererlass
Leitsatz
1. Eine Freistellung vom Steuerabzug
nach
§ 50 a Abs. 4
EStG nach dem Kulturorchestererlass bezieht sich
ausschließlich auf die Abzugs- und Einbehaltungspflicht des
Vergütungsschuldners. Sie entscheidet nicht über die sachliche
Steuerpflicht der Einkünfte beschränkt Steuerpflichtiger.
2. Der tatsächliche
Vergütungsschuldner der durch die Freistellungsanträge betroffenen
Künstler kann sich auf die einem Dritten (dem vermeintlichen
Vergütungsschuldner) erteilte Freistellungsbescheinigung nicht berufen und
kann daher auch von deren Widerruf nicht betroffen sein.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1538 EFG 2004 S. 1538 Nr. 20 QAAAB-24433
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