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Steuerberatung | Widerruf der Bestellung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbricht nicht das Verfahren auf Widerruf der Bestellung zum Steuerberater, weil dieses einen höchstpersönlichen, nicht zur Insolvenzmasse gehörenden Anspruch betrifft. Die Überwachung der Steuerberaterkanzlei durch den Insolvenzverwalter schließt die Gefährdung von Mandanteninteressen i. S. von § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG nicht aus ( nrkr., Az beim BFH: VII B 340/03).