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Vereinfachungen bei der „Riester-Rente”
Mit dem am vom Bundestag und am vom Bundesrat verabschiedeten Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) wird insbesondere die steuerrechtliche Behandlung von Beiträgen zugunsten der gesetzlichen Rentenversicherung und die Erfassung der daraus resultierenden Renten neu geregelt. Darüber hinaus enthält das Gesetz aber auch im Bereich der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge („Riester-Rente”) Regelungen zur Vereinfachung und Entbürokratisierung, die sowohl den Steuerpflichtigen als auch den Anbietern zugute kommen. Im Vor- S. 2319dergrund steht hierbei das Ziel, den Zugang der Zulageberechtigten zur steuerlichen Förderung und deren Abwicklung im bestehenden Rahmen zu erleichtern und dadurch die Inanspruchnahme der Förderung noch weiter auszubauen.
I. Sog. Dauerzulageantrag
Dies soll insbesondere dadurch erreicht, dass der Zulageberechtigte seinen Anbieter künftig bevollmächtigen kann, den Zulageantrag für ihn zu stellen (so genannter Dauerzulageantrag). Will der Zulageberechtigte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, kann er gegenüber sei...