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FG des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 56/04 EFG 2004 S. 1222

Gesetze: EStG 2002 § 19 Abs. 1, EStG 2002 § 38, EStG 2002 § 41a, LStDV 1990 § 2, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1

„Sonderzahlungsvorschuss” als Lohnzahlung oder als Auszahlung eines Arbeitgeberdarlehens

Aussetzung der Vollziehung des Bescheids über Lohn- und Kirchensteuerbescheid für den Monat November 2003 vom

Leitsatz

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass es sich bei einem in der Verdienstabrechnung für November als „Sonderzahlungsvorschuss” bezeichneten Betrag, der den Arbeitnehmern neben dem laufenden Lohn ausgezahlt worden ist, und der nach seiner Höhe und dem Zahlungszeitpunkt dem Weihnachtsgeld des Vorjahres entsprochen hat, bei objektiver Betrachtung um steuerpflichtigen Arbeitslohn und nicht um die – nicht steuerbare – Auszahlung eines Arbeitgeberdarlehens gehandelt hat. Unerheblich ist, dass die Arbeitnehmer bei Auszahlung des Betrages wegen noch schwebender Tarifverhandlungen noch keinen endgültigen Rechtsanspruch auf die Sonderzahlung gehabt haben.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1222
PAAAB-24241

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG des Saarlandes, Beschluss v. 14.05.2004 - 1 V 56/04

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