„Sonderzahlungsvorschuss” als Lohnzahlung oder als
Auszahlung eines Arbeitgeberdarlehens
Aussetzung der Vollziehung
des Bescheids über Lohn- und Kirchensteuerbescheid für den Monat
November 2003 vom
Leitsatz
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft,
dass es sich bei einem in der Verdienstabrechnung für November als
„Sonderzahlungsvorschuss” bezeichneten Betrag, der den
Arbeitnehmern neben dem laufenden Lohn ausgezahlt worden ist, und der nach
seiner Höhe und dem Zahlungszeitpunkt dem Weihnachtsgeld des Vorjahres
entsprochen hat, bei objektiver Betrachtung um steuerpflichtigen Arbeitslohn
und nicht um die – nicht steuerbare – Auszahlung eines
Arbeitgeberdarlehens gehandelt hat. Unerheblich ist, dass die Arbeitnehmer bei
Auszahlung des Betrages wegen noch schwebender Tarifverhandlungen noch keinen
endgültigen Rechtsanspruch auf die Sonderzahlung gehabt haben.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1222 PAAAB-24241
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG des Saarlandes, Beschluss v. 14.05.2004 - 1 V 56/04
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.