Überschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus
Kapitalvermögen
Keine Einbeziehung in die Beurteilung der
Überschusserzielungsabsicht bei nicht steuerbaren
Dividendenausschüttungen aus dem EK 04
Leitsatz
1. Hat der Aktionär einer AG über Jahre hinweg
ausschließlich nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG nicht steuerbare
Dividendenausschüttungen aus dem EK 04 erhalten, so fehlt ihm die
Überschusserzielungsabsicht mit der Folge, dass er Finanzierungszinsen
für den Aktienerwerb nicht als (vorab entstandene) Werbungskosten abziehen
darf.
2. Die Herabsetzung der Wesentlichkeitsgrenze nach § 17 Abs. 1
S. 1 EStG von 10 % auf 1 % ab führt nicht zur Begründung der
(ansonsten fehlenden) Überschusserzielungsabsicht für die Vorjahre.
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