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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VII 296/01 EFG 2004 S. 1133

Gesetze: EStG § 9, EStG § 21, AO § 42

Einkommensteuerrecht, Abgabenordnung: Gestaltungsmissbrauch bei der Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts und gleichzeitiger Begründung einer dauernden Last und Abschluss eines Mietvertrags

Leitsatz

Eine Vertragskonstruktion, mit der die Mutter ein dingliches Wohnrecht an einem Wohnungseigentum ohne wirtschaftlichen oder sonst beachtlichen nichtsteuerlichen Grund aufgibt gegen Zahlung einer dauernden Last, die niedriger ist als die künftig zu zahlende Wohnraummiete, ist missbräuchlich im Sinne des § 42 AO. Dass die Mutter als Mieterin - anders als als Wohnberechtigte - Ansprüche im Hinblick auf die Erhaltung der Mietsache hat, ist unbeachtlich, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass diese Ansprüche tatsächlich nicht geltend gemacht werden sollen.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1020 Nr. 17
EFG 2004 S. 1133
EFG 2004 S. 1133 Nr. 15
QAAAB-24232

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 23.03.2004 - VII 296/01

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