Umsatzsteuer: Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen bezogenen Bauleistungen und unternehmerischer Tätigkeit des Steuerpflichtigen
Leitsatz
Wird eine Leistung von Anbeginn an sowohl für den unternehmerischen Bereich als auch für den nichtunternehmerischen Bereich
genutzt und ist die bezogene Leistung nicht - weder räumlich-real noch zeitlich - teilbar, so ist einheitlich zu entscheiden,
ob ein Bezug für das Unternehmen vorliegt. Eine Zuordnung zum Unternehmen kann der Unternehmer allerdings dann nicht vornehmen,
wenn der Bezug einer Leistung nach den gesamten Umständen allein für die nichtunternehmerische (private) Nutzung bestimmt
ist oder wenn der vorgesehenen Verwendung für das Unternehmen nur eine so unwesentliche Bedeutung zukommt, dass der Gegenstand
insgesamt als Teil des unternehmensfremden Bereichs anzusehen ist.
Fundstelle(n): LAAAB-24225
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 30.03.2004 - V 266/03
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