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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 156/01

Gesetze: VO (EWG) Nr. 2913/92 Art. 220 Abs. 2 ZK Art. 205 Abs. 1

Nichterkennbarkeit des Irrtums der Zollbehörde zur aktiven Veredelung

Leitsatz

1. Gemäß Art. 205 Abs. 1 ZK entsteht die Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware in einer Freizone ohne Überführung in das Verfahren der aktiven Veredelung oder ohne Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr bearbeitet wird.

2. Einzelfall, in dem der Irrtum der Zollbehörde nicht i.S.v. Art. 220 Abs. 2 lit b ZK erkennbar war, wenn der Wirtschaftsteilnehmer sich auf die Auskünfte der Zollbehörde verlassen hat.

Fundstelle(n):
NAAAB-24220

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 24.03.2004 - IV 156/01

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