Steuerliche Behandlung des Verkaufs einer sog. Argentinien-Anleihe und der Einlösung von Aktien-Anleihen der Salomon Oppenheim-Bank
Leitsatz
1. Der Vermögensverlust aus der Veräußerung einer Argentinien-Anleihe führt nicht über § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG
zu negativen Einkünften aus Kapitalvermögen.
2. Bei Hochzinsanleihen (hier: Anleihen der Salomon Oppenheim-Bank mit einem Wahlrecht des Emittenten zur Rückzahlung des
Kapitals oder der Übertragung einer vorher festgelegten Anzahl von Aktien) ohne Emissionsrendite ist als Kapitalertrag die
Marktrendite nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG zu Grunde zu legen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1450 EFG 2004 S. 1450 Nr. 19 ZAAAB-24203
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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 22.04.2004 - 1 K 1100/03
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