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Besonderer Versorgungsfreibetrag bei der Erbschaftsteuer
Nach Ansicht des FG Niedersachsen, Urt. v. - 3 K 338/02, kann § 17 Abs. 2 ErbStG nicht im Wege der Auslegung auf schwerbehinderte Kinder ohne Altersbegrenzung ausgeweitet werden. Es fehlt insoweit an einer für einen Analogieschluss erforderlichen planwidrigen Gesetzeslücke.