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Rückwirkende Begründung eines Organschaftsverhältnisses
Gemäß dem BMF, Schr. v. - IV A 2 - S 2770 - 15/04, sind die Grundsätze des , das die rückwirkende Begründung eines Organschaftsverhältnisses anerkennt, über den entschiedenen Einzelfall hinaus nur anzuwenden, wenn der Sachverhalt dem Sachverhalt entspricht, der dem Urteil zugrunde lag. Die Aussagen des , S 1909, BStBl 1998 I S. 268, und v. - S 2770, BStBl 2003 I S. 437, wonach das Tatbestandsmerkmal der finanziellen Eingliederung nicht zurückbezogen werden kann, bleiben im Übrigen unberührt. So bleibt es insbesondere dabei, dass bei einer Abspaltung, Ausgliederung oder Einbringung eines Teilbetriebs des Organträgers unter Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages mit der neu gegründeten Tochtergesellschaft die rückwirkende Begründung eines Organschaftsverhä...