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Entschädigung wegen Verkehrslärmbeeinträchtigung
Eine Entschädigung, die der Eigentümer eines Mietshauses vom Straßenbauamt für eine durch eine Straßenbaumaßnahme infolge der erhöhten Verkehrslärmbeeinträchtigung bedingte Wertminderung der Nutzungsmöglichkeit der Außenwohnbereiche (z. B. Loggia, Balkon, Terrasse) erhält, ist weder im Rahmen der Vermietungseinkünfte noch bei den sonstigen Einkünften steuerpflichtig (FG München, Urt. v. - 9 K 2400/03).