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Sonderregelung für Verluste aus österreichischen Betriebsstätten
Mit Erlass v. - S 1301 - 1503 nimmt das FinMin Schleswig-Holstein zur Verlustbehandlung aus österreichischen Betriebsstätten Stellung. Bis einschließlich 1998 konnten nach § 2a Abs. 3 EStG deutsche Unternehmer für Verluste aus diesen aktiven Betriebsstätten anstelle des negativen Progressionsvorbehalts den Verlustabzug wählen mit der Maßgabe, bei späteren Gewinnen die bisherigen Verlustabzüge wieder nachversteuern zu müssen. Die Verlustabzugsmöglichkeit wurde ab 1999 im EStG gestrichen, die Nachversteuerungspflicht besteht weiterhin bis einschließlich 2008. In Österreich können beschränkt Steuerpflichtige nach § 102 Abs. 2 öEStG nur dann einen Verlust vor- und rücktragen, wenn das Welteinkommen insgesamt negativ ist. Deutschland hat mit der Begründung, es genüge eine abstrakte Möglichkeit des Verlustausgleic...BStBl 2002 I S. 584