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AG Brandenburg 01.07.2003 32 C 665/99, NWB 29/2004 S. 236

Steuerberatung | Honorarrückforderung bei unrichtiger Gebührenrechnung

Zahlt der Mandant auf eine fehlerhafte Gebührenrechnung, begründet die Zahlung kein Schuldanerkenntnis, wenn er keine Zweifel an deren Richtigkeit hatte. Der Mandant muss die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rückzahlung des Honorars beweisen. Der Steuerberater muss darlegen, welche Arbeiten er erbracht hat. Auf Anforderung hat er auch berichtigte – ordnungsgemäße – Rechnungen vorzulegen. Die Erstellung einer fehlerfreien Rechnung gehört nicht zu den Voraussetzungen für das Entstehen und die Fälligkeit eines Gebührenanspruchs (, GI 2004, 27).

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