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Wohnungseigentum | kein Nachkarten bei Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit
Bei der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit von Maßnahmen des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft kommt es auf den Erkenntnisstand der jeweils beschließenden Eigentümerversammlung an. Dieser Zeitpunkt ist auch dann maßgebend, wenn spätere und bessere Erkenntnisse über die Angemessenheit der Maßnahme – z. B. eine Sanierung des Bauwerks und Umlage – den ursprünglichen Beschluss in Frage stellen. Derartige Erkenntnisse können daher weder eine ordnungsgemäße Maßnahme ordnungswidrig machen, noch eine zunächst pflichtwidrige Maßnahme ordnungsgemäß werden lassen ().