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Baurecht | Europarechtsanpassungsgesetz Bau
Das Gesetz zur Anpassung des Baugesetzbuchs an die EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau – EAG Bau) v. ist im BGBl 2004 I S. 1359 verkündet worden und tritt am in Kraft. Mit dem Gesetz wird das nationale Recht an die zwingenden Vorgaben der Plan-UP-Richtlinie (Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne auf Programme) v. und der Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie v. angepasst. Außerdem werden Rechtsgrundlagen für den Stadtumbau und Maßnahmen der „Sozialen Stadt” geschaffen und Vereinfachungen vorgenommen.