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Einkommensteuer | Kürzung des Vorwegabzugs bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG)
Erzielt ein Stpfl. aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sind bei der Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG) gem. nur die Einnahmen aus solchen Beschäftigungsverhältnissen in die Bemessungsgrundlage „Summe der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit” einzubeziehen, in deren Zusammenhang der ArbG Zukunftssicherungsleistungen i. S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht hat oder bei denen der Stpfl. (AN) zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehört.