Zusammenfassung von Rücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG in der Buchführung
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 FGO) – Gewerbesteuermessbescheid 2000
Leitsätze
Rücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG für die geplante Anschaffung mehrerer gleichartiger Wirtschaftsgüter können durch eine Sammelbuchung
bzw. eine zusammengefasste Buchung gebildet werden, wenn Bildung und Auflösung jeder einzelnen Rücklage in der Buchführung
verfolgt werden kann. Daran fehlt es, wenn nicht eindeutig ersichtlich ist, wie sich der Gesamtbetrag der gebildeten Rücklagen
auf die Rücklagen für jedes einzelne Wirtschaftsgut verteilt, weil die Summe der voraussichtlichen Anschaffungskosten den
Maximalbetrag von (im Streitjahr) 600.000 DM übersteigt.
Der Antrag wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsstellerin auferlegt.
Fundstelle(n): DB 2005 S. 3 Nr. 34 EFG 2004 S. 1442 EFG 2004 S. 1442 Nr. 19 EAAAB-23987
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FG des Landes Brandenburg, Beschluss v. 13.05.2004 - 4 V 2873/03
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