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FG des Landes Brandenburg Beschluss v. - 4 V 2873/03 EFG 2004 S. 1442

Gesetze: EStG 1997 § 7g Abs. 3 S. 3 Nr. 3, FGO § 69 Abs. 3 S. 3, FGO § 69 Abs. 2 S. 2

Zusammenfassung von Rücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG in der Buchführung

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 FGO) – Gewerbesteuermessbescheid 2000

Leitsätze

Rücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG für die geplante Anschaffung mehrerer gleichartiger Wirtschaftsgüter können durch eine Sammelbuchung bzw. eine zusammengefasste Buchung gebildet werden, wenn Bildung und Auflösung jeder einzelnen Rücklage in der Buchführung verfolgt werden kann. Daran fehlt es, wenn nicht eindeutig ersichtlich ist, wie sich der Gesamtbetrag der gebildeten Rücklagen auf die Rücklagen für jedes einzelne Wirtschaftsgut verteilt, weil die Summe der voraussichtlichen Anschaffungskosten den Maximalbetrag von (im Streitjahr) 600.000 DM übersteigt.

Der Antrag wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsstellerin auferlegt.

Fundstelle(n):
DB 2005 S. 3 Nr. 34
EFG 2004 S. 1442
EFG 2004 S. 1442 Nr. 19
EAAAB-23987

Preis:
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FG des Landes Brandenburg, Beschluss v. 13.05.2004 - 4 V 2873/03

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