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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 56/02 EFG 2004 S. 1462

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, SGB III § 38 Abs. 4

Kindergeldgewährung und Meldepflicht eines arbeitslosen Kindes

Leitsatz

Die Regelung des § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB III, nach der die Arbeitsvermittlung nach Ablauf von 3 Monaten die Bemühungen von sich aus einstellt, es sei denn, das Kind verlangt weitere Bemühungen, richtet sich vornehmlich an die Arbeitsvermittelung und ist für die Kindergeldgewährung ohne Belang.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1141 Nr. 19
EFG 2004 S. 1462
EFG 2004 S. 1462 Nr. 19
MAAAB-23980

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 24.03.2004 - 2 K 56/02

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