Kürzung des Vorwegabzugs unabhängig von den konkreten Auswirkungen der Arbeitgeber-Leistungen auf die Höhe der Altersversorgung
Leitsatz
Leistungen i.S.d. § 3 Nr. 62 EStG, die zu einer Kürzung des Vorwegabzuges nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG führen,
liegen auch bei Arbeitgeber-Leistungen vor, zu denen dieser nach sozialversicherungsrechtlichen oder anderen gesetzlichen
Vorschriften oder nach einer auf gesetzlicher Ermächtigung beruhenden Bestimmung verpflichtet ist. Dazu können auch Arbeitgeber-Anteile
zur Rentenversicherung zählen. Das gilt unabhängig davon, ob sich diese Leistungen konkret auf die Höhe der Altersversorgung
auswirken.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1439 DAAAB-23970
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 15.01.2002 - 13 K 95/98, 13 K 119/98 und 13 K 120/98
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