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FG München Urteil v. - 5 K 1607/04

Gesetze: BGB § 133, FGO § 40, FGO § 72

Auslegung prozessualer Willenserklärungen

Empfängerhorizont

Einkommensteuer 1997, 1998 und 1999 (früheres Az.: 5 K 933/02)

Leitsatz

1. Maßgeblich für die Auslegung prozessualer Willenserklärungen ist allein der Empfängerhorizont, also die Frage, wie ein objektiver, sachkundiger Empfänger die Erklärung zu verstehen hat.

2. Erklärt der kundige Prozessbevollmächtigte ausdrücklich die Klagerücknahme, so kann diese Erklärung selbst dann nicht in die Rücknahme eines bereits abschlägig beschiedenen Antrags auf Aussetzung der Vollziehung umgedeutet werden, wenn im Betreff des Schreibens versehentlich das Aktenzeichen des Aussetzungsverfahrens angeführt worden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
OAAAB-23962

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30 Tage
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FG München, Urteil v. 21.04.2004 - 5 K 1607/04

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