Bilanzierung von wirtschaftlichem Eigentum an einem
Gebäude
Rückstellung für Abbruchkosten
Betriebsbereitschaft von Betriebsgebäuden
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer 1992–1994
Leitsatz
1. Eine, das Vorliegen von
Anschaffungskosten ausschließende Betriebsbereitschaft i.S.d.
§ 255 Abs. 1 HGB liegt
bei einem Betriebsgebäude vor, wenn die betriebliche Nutzung des
Veräußerers durch den Erwerber fortgeführt wird.
2. Die Rechtsprechungsgrundsätze
zur Betriebsbereitschaft von Wohngebäuden (,
BFH/NV 2002, 968,
BStBl II 2003, 569 und IX R 52/00
BFH/NV 2002, 966,
BStBl II 2003, 574) i.S.d.
§ 255 Abs. 1 HGB sind
auch auf Betriebsgebäude übertragbar.
3. Eine wesentliche Verbesserung des
Zustands eines Betriebsgebäudes ist gegeben, wenn sich die
Betriebsbereitschaft des Gebäudes dadurch ändert, dass es für
eine neue unternehmerische Nutzung hergerichtet wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2004 S. 2515 Nr. 46 DB 2005 S. 7 Nr. 34 EFG 2004 S. 1126 EFG 2004 S. 1126 Nr. 15 XAAAB-23959
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Online-Dokument
FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 21.04.2004 - 1 K 356/01
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