Verfassungsmäßigkeit der Eiheitsbewertung im Hinblick
auf die Grundsteuererhebung
Einheitswert auf den
Leitsatz
Die derzeitige Einheitsbewertung ist
nicht verfassungswidrig. Zwar basieren die Einheitswerte immer noch auf den
Wertverhältnissen zum und liegen weit unter dem
tatsächlichen Verkehrswert der Grundstücke; da sie aber nur noch als
Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer dienen und dort anders als bei der
Vermögen- und Erbschaftsteur bei allen Besteuerungssachverhalten
gleichermaßen herangezogen werden, stellen die Einheitswerte wegen der
geringeren Belastungswirkung der Grundsteuer eine verfassungsrechtlich noch
hinnehmbare Bemessungsgrundlage für die Grundsteuererhebung dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1172 Nr. 19 QAAAB-23944
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 06.11.2002 - 13 K 127/99
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