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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 13 K 127/99

Gesetze: BewG § 21 Abs. 1, BewG § 27, GG Art. 3 Abs. 1

Verfassungsmäßigkeit der Eiheitsbewertung im Hinblick auf die Grundsteuererhebung

Einheitswert auf den

Leitsatz

Die derzeitige Einheitsbewertung ist nicht verfassungswidrig. Zwar basieren die Einheitswerte immer noch auf den Wertverhältnissen zum und liegen weit unter dem tatsächlichen Verkehrswert der Grundstücke; da sie aber nur noch als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer dienen und dort anders als bei der Vermögen- und Erbschaftsteur bei allen Besteuerungssachverhalten gleichermaßen herangezogen werden, stellen die Einheitswerte wegen der geringeren Belastungswirkung der Grundsteuer eine verfassungsrechtlich noch hinnehmbare Bemessungsgrundlage für die Grundsteuererhebung dar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 1172 Nr. 19
QAAAB-23944

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 06.11.2002 - 13 K 127/99

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