Suchen
BMF

Lohnsteuer-Vordrucke;
Bereitstellung durch die Landesfinanzverwaltungen

Die Durchführung des Einkommensteuergesetzes obliegt den Landesfinanzbehörden. Sie geben dafür – nach Abstimmung mit dem BMF – jeweils ihre Vordrucke heraus. Die Vordrucke können grundsätzlich nur in dem jeweiligen Land verwendet werden.

Derzeit stellen folgende Landesfinanzbehörden (Ministerium, Oberfinanzdirektion oder Finanzämter) Lohnsteuer-Vordrucke auch im Internet zum Abruf bereit:


Tabelle in neuem Fenster öffnen

BMF v.

Fundstelle(n):
CAAAB-23901