BMF
Lohnsteuer-Vordrucke;
Bereitstellung durch die Landesfinanzverwaltungen
Die Durchführung des Einkommensteuergesetzes obliegt den Landesfinanzbehörden. Sie geben dafür – nach Abstimmung mit dem BMF – jeweils ihre Vordrucke heraus. Die Vordrucke können grundsätzlich nur in dem jeweiligen Land verwendet werden.
Derzeit stellen folgende Landesfinanzbehörden (Ministerium, Oberfinanzdirektion oder Finanzämter) Lohnsteuer-Vordrucke auch im Internet zum Abruf bereit:
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Land | Internet-Adresse |
Bayern | |
Berlin | |
Bremen | |
Hessen | |
Niedersachsen | |
Nordrhein-Westfalen | |
Rheinland-Pfalz | |
Saarland |
BMF v.
Fundstelle(n):
CAAAB-23901