Vergütung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags an
beschränkt Steuerpflichtige;
Wegfall des
§ 52 KStG durch das Steuersenkungsgesetz
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die letztmalige Anwendung der Vergütung des Körperschaftsteuererhöhungsbetrags Folgendes:
Eine Vergütung der Körperschaftsteuererhöhungsbeträge ist bei beschränkt Körperschaftsteuerpflichtigen unter den Voraussetzungen des § 52 KStG a.F. für alle Ausschüttungen zulässig, für die der Vierte Teil des Körperschaftsteuergesetzes nach § 34 Abs. 9 KStG in der Fassung des UntStFG letztmals anzuwenden ist.
BMF v. - IV A 2 -
S 1910 - 24/02
Fundstelle(n):
BStBl 2002 I Seite 219
VAAAB-23896