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Sozialhilfe; | neue Regelsätze in Nordrhein-Westfalen
Die VO über die Regelsätze der Sozialhilfe in Nordrhein-Westfalen v. ist im GVBl S.314 bekanntgemacht worden. Aufgrund der Änderungen des Bundessozialhilfegesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms werden die Regelsätze für den Zeitraum von bis zum festgesetzt (vgl. NWB EN-Nr. 989/93). Der monatliche Regelsatz für den Haushaltsvorstand beläuft sich ab dem auf 514 DM.