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Einkommensteuer | Umfang der Berücksichtigung des Kindergeldes bei Übertragung des Kinderfreibetrags (§§ 31, 32, 36 EStG 1996)
Kommt der zum Barunterhalt verpflichtete Elternteil seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht nach und wird deshalb auf Antrag des anderen Elternteils, der das Kind betreut, der halbe Kinderfreibetrag auf diesen übertragen, ist bei der nach § 31 Satz 4 EStG durchzuführenden Vergleichsrechnung (Günstigerprüfung) dem vollen Kinderfreibetrag das gesamte an den betreuenden Elternteil ausgezahlte Kindergeld gegenüberzustellen (). – Anmerkung: Dass die Entscheidung zutreffend ist, folgt schon aus der Überlegung, dass es nach der Konzeption des sog. Optionsmodells in § 31 EStG entweder Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag gibt; in diesem Fall wird das Kindergeld wieder hinzugerechnet. Die Klin. aber wollte beides für sich beanspruchen, nämlich den Kinderfreibetrag, der n...