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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Wagniskapital
Der Deutsche Bundestag hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Wagniskapital beschlossen. Damit wird der besondere Gewinnanteil, den die Initiatoren von Wagniskapitalgesellschaften für ihre Tätigkeit im Interesse der Gesamtheit aller Anleger aus dem Veräußerungserlös von Unternehmensbeteiligungen erhalten, nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert, d. h. zur Hälfte steuerbefreit. S. hierzu auch Keisinger, NWB F. 3 S. 12849, 12855 f.