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Mietrecht; | Besitzrecht des Mieters als Eigentumsrecht i. S. von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG
Das aus dem Mietvertrag folgende Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung ist Eigentum i. S. von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG. Der Gesetzgeber muß deshalb die schutzwürdigen Interessen beider Seiten berücksichtigen und in ein ausgewogenes Verhältnis bringen. Ein Eigentumsschutz des Mieters für sein Besitzrecht dient dabei der Abwehr solcher Regelungen, die das Bestandsinteresse des Mieters gänzlich mißachten oder unverhältnismäßig beschränken. Die Fachgerichte haben die durch die Eigentumsgarantie gezogenen Grenzen zu beachten und müssen die im Gesetz aufgrund verfassungsmäßiger Grundlage zum Ausdruck kommende Interessenabwägung in einer Weise nachvollziehen, die den beiderseitigen Eigentumsschutz beachtet und unverhältnismäßige Eigentumsbeschränkungen vermeidet ().