Keine ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des GewSt-Messbescheids
Gesetze: FGO § 69 Abs. 3
Instanzenzug:
Gründe
Die Beschwerde ist unbegründet. Es bestehen keine ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Gewerbesteuermessbescheides (§ 69 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung - FGO -). Die Gründe hierfür ergeben sich aus dem BStBl II 2004, 303 (BFH/NV 2004, 585), denen sich der erkennende Senat anschließt und auf den deswegen verwiesen werden kann. Die Kostenentscheidung beruht auf § 135 Abs. 2 FGO.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n):
FAAAB-23751