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Lohnsteuer; | Erteilung von Nichtveranlagungsbescheinigungen bei Arbeitnehmern (§ 46 EStG)
Nach Wegfall des LStJA-Verfahrens können AN ab dem VZ 1991 die Veranlagung zur ESt beantragen (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG). Für diesen Personenkreis konnten bis einschl. 1990 grds. NV-Bescheinigungen ausgestellt werden. Nunmehr stellt sich die Frage, ob die mögliche Veranlagung auf Antrag der Veranlagung von Amts wegen gleichzustellen ist und damit keine NV-Bescheinigung ausgestellt werden darf (vgl. auch Abschn. 213k Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStR 1990). Dazu vertritt der /10 folgende Auffassung: Stpfl., für die eine Veranlagung auf Antrag in Betracht kommt, ist keine NV-Bescheinigung mehr zu erteilen. Bisher ausgestellte NV-Bescheinigungen sollen jedoch weiter gültig bleiben.