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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 306/00 EFG 2004 S. 1449

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

Mitunternehmerschaft

Gütergemeinschaft

Güterstand

Metzgerei

Speisegaststätte

Restaurant

Feststellungsbescheiden 1987 bis 1993

Leitsatz

Haben Ehegatten, von denen der eine eine Speisegaststätte und der andere eine Metzgerei betreibt, den ehelichen Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart, so sind sie gemeinschaftlich Mitunternehmer bezüglich der beiden betrieblichen Tätigkeiten.

In einem solchen Falle liegt nur eine Mitunternehmerschaft vor. Die Rechtsprechung des BFH, wonach bei getrennten Betätigungen von Personengesellschaften u.U. zwei Personengesellschaften und damit zwei Mitunternehmerschaften vorliegen können, findet auf Mitunternehmerschaften, die auf einer ehelichen Gütergemeinschaft beruhen, keine Anwendung.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1449
EFG 2004 S. 1449 Nr. 19
HAAAB-23691

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FG des Saarlandes, Urteil v. 26.05.2004 - 1 K 306/00

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