Ob eine auf ehelicher
Gütergemeinschaft beruhende Mitunternehmerschaft Inhaber eines oder
mehrerer Gewerbebetriebe ist, ist nicht unter Anwendung des
§ 15 Abs. 3 EStG,
sondern nach den für eine natürliche Person geltenden Kriterien zu
entscheiden.
Eine in einem Anwesen betriebene
Metzgerei und eine Speisegaststätte sind sich gegenseitig ergänzende
Teile eines einheitlichen Gewerbebetriebes, auch wenn für beide
Tätigkeitsbereiche getrennte Buchführungen und Abschlüsse
erstellt werden.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1472 EFG 2004 S. 1472 Nr. 19 XAAAB-23690
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FG des Saarlandes, Urteil v. 26.05.2004 - 1 K 119/04
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