Die Umsatzsteuerveranlagung (§
18 Abs.
1 bis
4 UStG) und das
Vergütungsverfahren (§§ 59 ff.
UStDV) schließen einander aus. Das
Vergütungsverfahren ist u.a. durchzuführen, wenn der
ausländische Unternehmer im Inland nur Umsätze ausgeführt hat,
die dem Abzugsverfahren unterliegen (§§
51 bis
56 UStDV).
Bei der Prüfung der Umsätze
nach
§ 59 Abs. 1 Nr. 2
UStDV sind die allgemeinen Grundsätze des
Umsatzsteuerrechts (z.B. die Einheitlichkeit der Leistung) zu beachten.
Bei Werklieferungen eines
ausländischen Unternehmers, der in einem Land der Europäischen
Gemeinschaft ansässig ist, an einen inländischen Unternehmer sind die
Stoffe und Arbeitsmittel, die er zur Erstellung des Werkes ins Inland
verbringt, dort anschafft oder – weil nicht bzw. nicht mehr benötigt
– wieder rückführt, unselbständiger Teil der
Werklieferung.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1486 EFG 2004 S. 1486 Nr. 19 GAAAB-23687
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