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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1916/03 EFG 2004 S. 1747

Gesetze: EigZulG § 9 Abs. 5

Keine Kinderzulage für beim geschiedenen Ehepartner lebendes schulpflichtiges Kind

Leitsatz

Lebt ein Kind beim anderen Elternteil und geht es dort zur Schule, so ist eine Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 EigZulG auch dann nicht zu gewähren, wenn das Kind sich an den Wochenenden und in den Schulferien an insgesamt ca. 120 Tagen im Jahr beim Steuerpflichtigen aufhält und dort ein eigenes Kinderzimmer hat.

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 201 Nr. 4
EFG 2004 S. 1747
EFG 2004 S. 1747 Nr. 23
HAAAB-23678

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 22.04.2004 - 6 K 1916/03

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