1) Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger im Rahmen eines Leistungsaustausches aufwendet, um die Leistung zu erhalten.
Dazu gehört auch, was ein anderer als der Leistungsempfänger dem Unternehmer für die Leistung gewährt.
2) Bei der Essensausgabe an Medizinstudenten durch die medizinischen Einrichtungen einer öffentlich-rechtlich organisierten
Hochschule handelt es sich um mit dem Betrieb eines Krankenhauses eng verbundenen Umsätzen i.S.d. § 4 Nr. 16 UStG.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 905 Nr. 15 EFG 2004 S. 1404 EFG 2004 S. 1404 Nr. 18 EAAAB-23666