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Keine Abzinsung von Pauschalrückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen trotz mehrjähriger Garantiefrist
Bei der Pauschalrückstellung für Garantieverpflichtungen fehlt es gem. rkr. an einem konkreten Bezug zu einer einzelnen Garantieverpflichtung, für die eine Laufzeit bestimmt werden könnte. Pauschalrückstellungen haben daher keine „Laufzeit”, die sich nur aus der Laufzeit der ihnen zugrunde liegenden Verbindlichkeiten ableiten ließe. Da es für das Abzinsungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG entscheidend auf die Laufzeit der jeweiligen Verbindlichkeit ankommt, fehlt einer Abzinsung von Pauschalrückstellungen für Garantieverpflichtungen die gesetzliche Grundlage.