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Wechsel von der Pauschalierung des Arbeitslohns zur Regelbesteuerung nach Ablauf des Kalenderjahres
Ein Arbeitgeber hat bei Arbeitnehmern, die nur in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn beschäftigt werden, die Wahl zwischen Pauschalierung nach § 40a Abs. 2 EStG und Regelbesteuerung. Er ist gem. weder unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs noch durch die Zielrichtung des § 40a EStG gehindert, nach Ablauf des Kj die Pauschalversteuerung des Arbeitslohns für die in seinem Betrieb angestellte Ehefrau rückgängig zu machen und zur Lohn-Regelbesteuerung überzugehen.