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Bilanzierung finanzieller Vermögenswerte nach IAS 39
++ Kernaussagen ++IAS 39 schreibt für weite Teile der finanziellen Vermögenswerte die Bewertung zum Zeitwert vor. Der Ausweis der unrealisierten Gewinne und Verluste erfolgt entweder erfolgswirksam über die GuV oder erfolgsneutral direkt im Eigenkapital. Damit der Bilanzzusammenhang nicht verloren geht, ist die Entwicklung des Eigenkapitals in einem Eigenkapitalspiegel als eigenständigem Rechenwerk zu erläutern. Die Darstellung der erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals innerhalb des Eigenkapitalspiegels erfolgt explizit als „sonstige Gesamtleistung”.
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++
Kurzgliederung ++ | |||||
I. | Einführung | • | Wertminderung und
-aufholung | ||
II. | Bilanzierung finanzieller
Vermögenswerte | • | Wechsel zwischen den Kategorien | ||
• | Vorgehensweise und Kategorien | III. | Sachverhalt
und Aufgaben | ||
• | Bewertung bei Ersterfassung | IV. | Lösungen | ||
• | Folgebewertung | V. | Ausblick |
I. Einführung
Im Dezember 2003 hat das IASB IAS 32 und 39 in revidierter Fassung (rev. 2003) veröffentlicht, die für Finanzinstrumente die Option zur erfolgswirksamen Zeitbewertung einräumen. Die IAS 32 und 39 (rev. 2003) sind erstmalig für Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Die an der Neufassung der Standards ge...