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Einkommensteuer | Mitunternehmerschaft bei ehelicher Gütergemeinschaft (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG)
Haben Ehegatten, von denen der eine eine Speisegaststätte und der andere eine Metzgerei betreibt, den ehelichen Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart, sind sie gemeinschaftlich Mitunternehmer bezüglich der beiden betrieblichen Tätigkeiten. In einem solchen Fall liegt nur eine Mitunternehmerschaft vor. Die Rspr. des BFH, wonach bei getrennten Betätigungen von PersGes u. U. zwei PersGes und damit zwei Mitunternehmerschaften vorliegen können, findet auf Mitunternehmerschaften, die auf einer ehelichen Gütergemeinschaft beruhen, keine Anwendung ().