Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Mitunternehmerschaft eines stillen Gesellschafters bei fehlender Beteiligung am Geschäftswert des Unternehmens (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG; § 230 HGB)
Wie der (n. v.) entschieden hat, erfordert die Annahme einer Mitunternehmerschaft nicht nur die Beteiligung des Gesellschafters einer Innengesellschaft am laufenden Unternehmenserfolg (Gewinn und Verlust), sondern auch eine Teilhabe an den stillen Reserven einschl. eines Geschäftswerts bei Beendigung der Gesellschaft. Fehlt eine schuldrechtliche Beteiligung an den Wertsteigerungen des BV, so müssen nach Maßgabe der allgemeinen Kriterien einer Mitunternehmerschaft (Unternehmerinitiative, Unternehmerrisiko) besondere Verhältnisse vorliegen, die die Annahme einer Mitunternehmerschaft rechtfertigen. Soweit der VIII. Senat in seinem Urt. v. - VIII R 81/96 (BFH/NV 1999 S. 355) für die Bejahung der Mitunternehmerschaft eines stillen Gesellschafters das wirtschaftliche Gewi...