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Abgabenordnung; | umsatzsteuerpflichtige Grundstücksvermietung als ,,Unternehmen'' i. S. des § 75 AO
Zum Begriff ,,Unternehmen'' in § 75 Abs. 1 AO 1977 stellt der fest, daß sich eine ustpfl. erfolgte Vermietung eines Grundstücks als unternehmerische Tätigkeit, ,,Unternehmen'' i. S. von § 2 Abs. 1 UStG, darstellt (Hinweis auf ,BStBl II 676). Unerheblich sei, ob die Einkünfte des Vermieters estl. als Gewinn aus Gewerbebetrieb oder als Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung zu werten seien. Besondere Einrichtungen müsse ein Unternehmen im ustl. Sinne nicht aufweisen. Die Übereignung eines Unternehmens im ganzen - § 75 Abs. 1 AO 1977 - bestehe in dem Übergang des gesamten lebenden Unternehmens, d. h. der durch das Unternehmen repräsentierten organischen Zusammenfassung von Einrichtungen und dauernden Maßnahmen, die dem Unternehmen dienen oder zumindest seine wesentlichen Grundlagen ...