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Mehr Klarheit bei der Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger
Anm. zum
In seinem hat der BFH endlich für mehr Klarheit im Bereich der Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger gesorgt. Nachfolgend werden die Kernpunkte des Urteils kurz beleuchtet. Zur zugrunde liegenden Problematik s. Schroen, NWB F. 3 S. 12565 bis 12570 Abs. IV und NWB F. 3 S. 12823 ff.
I. Rechte des Vergütungsschuldners
Der Vergütungsschuldner ist nach § 50a EStG i. V. mit § 73e EStDV zur Steueranmeldung und zum Steuerabzug bzgl. bestimmter Vergütungen an einen ausländischen Vergütungsgläubiger verpflichtet. Es handelt sich bei der angemeldeten Steuer jedoch grundsätzlich um eine Steuerschuld des Vergütungsgläubigers. Für den Vergütungsschuldner stellt diese Verpflichtung lediglich eine Steuerentrichtungsschuld dar. Notwendige Voraussetzung hierfür ist jedoch die beschränkte Steuerpflicht des Vergütungsgläubigers. Nur insoweit, wie die Vergütungen zu einer beschränkten Steuerpflicht nach § 49 EStG führen und außerdem noch dem Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegen, entsteht die Entrichtungssteuerschuld und das Risiko der Inanspruchnahme per Haftungs- oder Nachforderungsbescheid nach § 191 i. V. mit § 167 Abs. 1 Satz 1 AO für den Vergütungsschuldner. Ist...