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Bilanzsteuerrecht; | Realteilung mit Spitzenausgleich (§§ 16, 34 EStG)
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefaßt: (1) Zahlt bei einer Realteilung mit Buchwertfortführung ein Realteiler dem anderen einen sog. Spitzenausgleich, steht dies der gewinneutralen Realteilung des Gesellschaftsvermögens nicht entgegen, führt dies zur Realisierung eines Veräußerungsgewinns und kann für diesen Gewinn die Steuerbegünstigung der §§ 16, 34 EStG nicht beansprucht werden. (2) Zahlt bei einer Realteilung mit Realisierung der stillen Reserven ein Realteiler dem anderen einen sog. Spitzenausgleich, entsteht ein Aufgabegewinn bei der Gesellschaft, wird dieser Gewinn entsprechend dem Verhältnis der Kapitalkonten in der stl. Schlußbilanz verteilt und kann für ihn die Steuerbegünstigung der §§ 16, 34 EStG beansprucht werden. (3) Eine gewinneutrale...