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OFD Frankfurt am Main - S 3300 A - 182 - St III 3.01

Bewertung von Grundbesitz nach dem Vierten Abschnitt des Bewertungsgesetzes;
Kaufpreissammlungen für unbebaute und bebaute Grundstücke

Bezug:

Die Führung von Kaufpreissammlungen für unbebaute und bebaute Grundstücke ist in der Vergangenheit allgemein und bundeseinheitlich – mit Unterbrechungen – angeordnet worden, um für mögliche Stichtage einer künftigen Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes auf zeitnahe verwertbare Wertermittlungsgrundlagen zurückgreifen zu können (vgl. Vfg. zu a).

Mit Einführung der Bedarfsbewertung ab bzw. 1997 ist die Notwendigkeit einer neuen Hauptfeststellung der Einheitswerte für sämtliche wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes – wie zum und durchgeführt – zumindest vorerst weggefallen.

Wie das Hessischer Ministerium der Fin. mitgeteilt hat, sind deshalb Kaufpreissammlungen für unbebaute und bebaute Grundstücke – soweit noch nicht geschehen – ab sofort einzustellen.

Die Kaufpreissammlung (Statistik der Kaufwerte für Bauland) für das Hessische Statistische Landesamt sind jedoch mit der erforderlichen Sorgfalt weiterzuführen (vgl. Vfg. zu b).

OFD Frankfurt am Main v. - S 3300 A - 182 - St III 3.01

Fundstelle(n):
CAAAB-23389