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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 7 K 663/96 EFG 2004 S. 1245

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1, EStG § 13 Abs. 1 Satz 1, EStG § 15 Abs. 2, EStR R 124a

Hähnchenmastbetrieb als gewerbliche Tätigkeit; maßgeblicher Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten

Leitsatz

  1. Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten ist nach § 51 Abs. 4 Satz 1 BewG aus der Anlage 1 zum BewG zu entnehmen. Danach beträgt der Umrechnungsschlüssel für Jungmasthühner 0,0017.

  2. Soweit die EStR davon abweichen (Umrechnungsschlüssel 0,0013) ist das rechtswidrig, denn ein vom Gesetz abweichender, in Verwaltungsrichtlinien niedergelegter Umrechnungsschlüssel darf ebenso wenig Anwendung finden, wie eine Umrechnung der Tierbestände nach dem individuellen Futterbedarf.

  3. Da die Regelung in den EStR (Abschn. 124a EStR) gesetzwidrig ist, besteht insoweit keine Selbstbindung der Verwaltung.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1245
EFG 2004 S. 1245 Nr. 16
NAAAB-23316

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 12.11.2003 - 7 K 663/96

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