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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 91/00 EFG 2004 S. 1081

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Nachträgliche Zusage der Dynamisierung einer Altersrente als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

  1. Zu der Mitveranlassung einer durch das Gesellschaftsverhältnis.

  2. Kann der Gesellschafter-Geschäftsführer die zugesagte Pensionserhöhung in Form der Dynamisierung nicht mehr erdienen, wird die Veranlassung der Pensionserhöhung durch das Gesellschaftsverhältnis indiziert.

  3. Für die Beurteilung der Erdienbarkeit kommt es auf die vertraglichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Zusage der Erhöhung an. Der Umstand, dass der Geschäftsführer nach Zusage der Dynamisierungsklausel tatsächlich noch länger tätig ist als die ursprünglich vorgesehene Dienstzeit, ändert an der gesellschaftsrechtlichen Verfassung nichts.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1081
EFG 2004 S. 1081 Nr. 14
JAAAB-23313

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 22.04.2004 - 6 K 91/00

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