Nachträgliche Zusage der Dynamisierung einer Altersrente
als verdeckte Gewinnausschüttung
Leitsatz
Zu der Mitveranlassung einer
durch das Gesellschaftsverhältnis.
Kann der
Gesellschafter-Geschäftsführer die zugesagte Pensionserhöhung in
Form der Dynamisierung nicht mehr erdienen, wird die Veranlassung der
Pensionserhöhung durch das Gesellschaftsverhältnis indiziert.
Für die Beurteilung der
Erdienbarkeit kommt es auf die vertraglichen Verhältnisse im Zeitpunkt der
Zusage der Erhöhung an. Der Umstand, dass der Geschäftsführer
nach Zusage der Dynamisierungsklausel tatsächlich noch länger
tätig ist als die ursprünglich vorgesehene Dienstzeit, ändert an
der gesellschaftsrechtlichen Verfassung nichts.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1081 EFG 2004 S. 1081 Nr. 14 JAAAB-23313
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 22.04.2004 - 6 K 91/00
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