Vorsteuerberichtigung bei Wechsel der Besteuerungsform von der Regelbesteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen einer Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO.
Das (BStBl I 1995, 831), wonach der Übergang von der Regelbesteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung
nach § 24 UStG zwar eine Änderung der Verhältnisse hinsichtlich der Wirtschaftsgüter darstellt, deren Berichtigungszeitraum
nach § 15a UStG noch nicht abgelaufen ist, die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen aber erst für Wirtschaftsgüter gelten sollen,
die nach dem erstmals verwendet worden sind, legt § 15a UStG nicht anders aus als der BFH, sondern ordnet zu Gunsten
der Stpfl. nur die Anwendung der BFH-Rspr. erst nach einer Übergangsfrist an.
Das stellt damit eine Ermessensrichtlinie dar, die zu einer Selbstbindung der Verwaltung hinsichtlich
der Ermessensausübung führt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 834 Nr. 14 PAAAB-23311
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 21.08.2003 - 5 K 223/97
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