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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 223/97

Gesetze: AO § 163, UStG § 24, UStG § 15a

Vorsteuerberichtigung bei Wechsel der Besteuerungsform von der Regelbesteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen einer Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO.

  2. Das (BStBl I 1995, 831), wonach der Übergang von der Regelbesteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG zwar eine Änderung der Verhältnisse hinsichtlich der Wirtschaftsgüter darstellt, deren Berichtigungszeitraum nach § 15a UStG noch nicht abgelaufen ist, die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen aber erst für Wirtschaftsgüter gelten sollen, die nach dem erstmals verwendet worden sind, legt § 15a UStG nicht anders aus als der BFH, sondern ordnet zu Gunsten der Stpfl. nur die Anwendung der BFH-Rspr. erst nach einer Übergangsfrist an.

  3. Das stellt damit eine Ermessensrichtlinie dar, die zu einer Selbstbindung der Verwaltung hinsichtlich der Ermessensausübung führt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 834 Nr. 14
PAAAB-23311

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 21.08.2003 - 5 K 223/97

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