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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 252/02 EFG 2004 S. 1213

Gesetze: AO § 233a, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7

Erstattungszinsen als Kapitaleinkünfte

Leitsatz

Erstattungszinsen nach § 233a AO können Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG sein, denn Einkünfte aus Kapitalvermögen sind alle Vermögensmehrungen, die Entgelt für eine Kapitalnutzung sind. Auch Erstattungszinsen werden für entgangene anderweitige Kapitalnutzung gezahlt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 77 Nr. 2
EFG 2004 S. 1213
EFG 2004 S. 1213 Nr. 16
YAAAB-23308

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 18.02.2004 - 3 K 252/02

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