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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 252/02 EFG 2004 S. 1213

Gesetze: AO § 233a, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7

Erstattungszinsen als Kapitaleinkünfte

Leitsatz

Erstattungszinsen nach § 233a AO können Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG sein, denn Einkünfte aus Kapitalvermögen sind alle Vermögensmehrungen, die Entgelt für eine Kapitalnutzung sind. Auch Erstattungszinsen werden für entgangene anderweitige Kapitalnutzung gezahlt.

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 77 Nr. 2
EFG 2004 S. 1213
EFG 2004 S. 1213 Nr. 16
YAAAB-23308

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 18.02.2004 - 3 K 252/02

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