Keine Anwendung der Neufassung des § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 auf Investitionen, die vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes
vom getätigt wurden
Leitsatz
Die Neufassung von § 3 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1999 stellt ein gegenüber der vorherigen Rechtslage belastendes Gesetz dar,
weil sie nicht nur eine schon bisher praktizierte Rechtsüberzeugung festschreibt oder eine bisher bestehende Rechtslage lediglich
klarstellt.
Das Fehlen einer Regelung über den zeitlichen Anwendungsbereich der Neufassung durch das ÄndG vom erweist sich
als Gesetzeslücke, die im Wege verfassungskonformer Auslegung in der Weise zu schließen sein könnte, dass die Neufassung nicht
für Investitionen gilt, die ein Investor vor dem ÄndG vom getätigt hat oder zu deren Durchführung er sich schon
vor dem rechtsverbindlich verpflichtet hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 1150 EFG 2004 S. 1150 Nr. 15 EAAAB-23306
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss v. 04.03.2004 - 2 V 477/03
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.